Version 1.0 · Stand: 20. September 2026 · Ergänzung zu den AGB
Entwurf – anwaltliche Prüfung erforderlich
Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Der KI-Annex regelt die bereits genutzten KI-Funktionen und ist zugleich die Grundlage für den späteren Verkauf von KI-Agenten. Vor dem Verkauf von Agenten ist der Anhang (insbesondere §§ 4, 5, 13, 14) anwaltlich zu prüfen und an die dann gültige Risikoklasse anzupassen.
Dieser KI-Annex ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und regelt die Nutzung von Funktionen, deren Ergebnisse ganz oder teilweise durch maschinelle Lern- oder Sprachmodelle erzeugt werden (nachfolgend „KI-Funktionen“).
Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Annexes den allgemeinen Regelungen der AGB für KI-Funktionen vor. Im Übrigen gelten die AGB unverändert.
Der KI-Annex gilt für heute bereitgestellte KI-Funktionen und für künftig angebotene KI-Agenten, soweit nicht gesondert vereinbart.
„KI-Funktion“: jede Funktion der Plattform, die Eingaben (Prompts, Texte, Dateien, Profildaten) an ein Sprachmodell übermittelt und daraus Ergebnisse erzeugt.
„KI-Agent“: ein KI-System, das mit einem definierten Ziel selbstständig mehrere Schritte ausführen kann (z. B. Recherche, Textentwurf, Terminvorschlag, Antwortvorschlag), ohne dass jeder Schritt einzeln ausgelöst wird.
„Modell“: das eingesetzte Drittmodell (z. B. Anbieter A/B/C) einschließlich seiner jeweiligen Version.
„Output“: das vom Modell erzeugte Ergebnis (Text, Vorschlag, Bewertung, Zusammenfassung, Code).
„Betreiber“: der Nutzer, der KI-Funktionen einsetzt; „Anbieter“: Wendory als Bereitsteller der Funktion.
Bereitgestellt werden insbesondere: Assistent zur Vorbereitung und Formulierung von Ausschreibungen, Textverbesserungen, Vorschläge für Antworten im Chat, Zusammenfassungen von Unterhaltungen, Bewertungs- und Eignungseinschätzungen (Matching-Score) sowie Terminvorschläge.
KI-Funktionen sind unterstützende Werkzeuge. Sie ersetzen keine eigene fachliche, rechtliche, steuerliche oder kaufmännische Beurteilung durch den Nutzer.
Der Anbieter kann einzelne KI-Funktionen ändern, erweitern, einschränken oder einstellen; § 12 der AGB gilt entsprechend. Der eingesetzte Modellanbieter kann sich ändern; die Datenschutzerklärung nennt die aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter.
Die Parteien gehen davon aus, dass die bereitgestellten KI-Funktionen keine hochriskanten KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung sind und nicht für hochriskante Zwecke bestimmt sind.
Wendory handelt als Anbieter der KI-Funktionen im Sinne der KI-Verordnung und erfüllt die damit verbundenen Pflichten, insbesondere Transparenz gegenüber Nutzern, technische Dokumentation und – soweit erforderlich – Kennzeichnung von KI-Ergebnissen.
Der Nutzer handelt als Betreiber und stellt sicher, dass er die KI-Funktionen bestimmungsgemäß einsetzt, die Ergebnisse vor Verwendung prüft und seine eigenen Informations- und Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten erfüllt.
Sofern der Nutzer beabsichtigt, KI-Funktionen der Plattform in einem hochriskanten Kontext einzusetzen (z. B. Personalauswahl, Kreditentscheidung, medizinische Zwecke, kritische Infrastruktur, Justiz oder biometrische Überwachung), ist dies vorab schriftlich mit dem Anbieter abzustimmen und ohne Zustimmung untersagt.
Untersagt ist die Nutzung von KI-Funktionen für: Verhaltensmanipulation oder Ausnutzung von Vulnerabilitäten; Social Scoring; ungezieltes Scraping biometrischer Daten; Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen; biometrische Kategorisierung; Predictive Policing; Auswahl von Personen in hochriskanten Bereichen ohne menschliche Prüfung; sowie für rechtswidrige, diskriminierende oder irreführende Zwecke.
Der Nutzer stellt sicher, dass seine Eingaben keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang zu KI-Funktionen unverzüglich sperren.
KI-Funktionen geben keine rechtsverbindlichen Erklärungen ab und handeln nicht als Stellvertreter oder Bote der Nutzer (§ 164 ff. BGB). Erklärungen mit Rechtswirkung (z. B. Vertragsschluss, Kündigung, Angebotsabgabe) erfordern eine Bestätigung durch eine natürliche Person mit entsprechender Berechtigung.
KI-Funktionen führen keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung oder erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO herbei. Nutzer dürfen Ergebnisse nicht ungeprüft übernehmen.
Soweit KI-Funktionen Entscheidungen vorbereiten (z. B. Matching-Scores), handelt es sich um unverbindliche Vorschläge.
Ergebnisse von KI-Funktionen können unrichtig, unvollständig, veraltet oder irreführend sein (sog. Halluzinationen). Der Anbieter schuldet keine bestimmte Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Nutzer ist verpflichtet, Ergebnisse vor jeder Verwendung – insbesondere vor Weitergabe an Vertragspartner, Bewerber oder Endkunden – auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechte Dritter und Eignung zu prüfen.
Eine Veröffentlichung von KI-Ergebnissen in Ausschreibungen, Profilen oder Nachrichten erfolgt auf Verantwortung des Nutzers.
Eingaben (Prompts, Texte, Anlagen) bleiben Eigentum des Nutzers. Der Nutzer räumt dem Anbieter das zur Erbringung der KI-Funktion erforderliche Recht zur Verarbeitung, Übermittlung an den Modellanbieter und Zwischenspeicherung ein.
Soweit rechtlich möglich, räumt der Anbieter dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Ausgaben für dessen eigene geschäftliche Zwecke ein. Eine Gewähr, dass Ausgaben frei von Rechten Dritter sind, wird nicht übernommen; ein Freistellungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzungen durch KI-Ausgaben besteht nicht.
Der Nutzer darf KI-Funktionen nicht dazu nutzen, Rechte Dritter zu verletzen oder geschützte Werke unzulässig zu verwerten.
Der Anbieter speichert Eingaben und Ausgaben zur Erbringung der Leistung, zur Fehleranalyse und zur Protokollierung (siehe Datenschutzerklärung). Eine Nutzung der Inhalte zum Training eigener oder fremder Modelle erfolgt nicht ohne ausdrückliche schriftliche Anweisung des Nutzers.
Soweit der Modellanbieter vertraglich zusichert, übermittelte Daten nicht zum Modelltraining zu verwenden, gibt der Anbieter diese Zusicherung weiter. Eine Garantie für das Verhalten Dritter wird nicht übernommen.
Eine Verarbeitung durch Modellanbieter außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien (Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss, Data Privacy Framework). Die aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter und Drittlandübermittlungen ist Teil der Datenschutzerklärung.
Ergebnisse von KI-Funktionen werden in der Plattform als KI-generiert gekennzeichnet, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Vermeidung von Irreführung angezeigt ist (vgl. Art. 50 der KI-Verordnung).
Nutzer sind verpflichtet, KI-generierte Inhalte gegenüber Dritten nicht als ausschließlich menschlicher Herkunft darzustellen, wenn dies für den Empfänger nicht überprüfbar ist (z. B. Chat-Antworten an Endkunden, Bewertungstexte).
Sprechen KI-Agenten künftig unmittelbar mit Endkunden des Nutzers, wird der Umstand, dass eine KI beteiligt ist, gegenüber diesen offengelegt.
Der Anbieter darf Nutzungslimits festlegen (z. B. Anzahl Anfragen pro Zeitraum, Token, Dateigrößen), um Stabilität, Kostentransparenz und Missbrauchsschutz zu gewährleisten.
Eingaben und Ausgaben können zur Fehlersuche und zum Missbrauchsschutz protokolliert werden. Die Protokolle werden nur zweckgebunden verwendet und nach Ablauf der in der Datenschutzerklärung genannten Fristen gelöscht.
Der Nutzer darf Sicherheitsmechanismen nicht umgehen, keine Eingaben übermitteln, die zur Umgehung von Modellrichtlinien bestimmt sind (Prompt-Injection), und keine automatisierten Massenabfragen durchführen.
Für KI-Funktionen gelten die Haftungsregelungen der AGB (§ 15) mit folgenden Maßgaben: Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Nutzer auf Grundlage von KI-Ergebnissen trifft, und nicht für Schäden aus einer ungeprüften Verwendung.
Die Haftung für KI-Leistungen ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen – auf die für die KI-Funktion gezahlten Entgelte der letzten zwölf Monate begrenzt.
Der Anbieter unterhält keine Versicherung für KI-spezifische Risiken des Nutzers; der Nutzer ist für angemessenen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
Der Anbieter ist berechtigt, KI-Funktionen bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder wegfallender gesetzlicher Zulässigkeit vorübergehend abzuschalten.
Der Anbieter beobachtet die Entwicklung der Produkthaftung für Software und KI (Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie) sowie des Cyber Resilience Act und passt diesen Annex bei Inkrafttreten der Vorgaben an.
Der Anbieter stellt die KI-Funktionen mit den branchenüblichen Sicherheitsmaßnahmen bereit (Transportverschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Update-Pflege). Sicherheitslücken sind unverzüglich über die im Impressum genannte Adresse zu melden.
Der Nutzer setzt ausschließlich die bereitgestellte aktuelle Version ein und nimmt keine Veränderungen vor, die Sicherheitsfunktionen umgehen.
Beim Verkauf oder der Bereitstellung von KI-Agenten werden zusätzlich vereinbart: Einsatzzweck und Grenzen des Agenten, erlaubte Werkzeuge und Datenzugriffe, Freigabeprozesse (human in the loop) für Erklärungen mit Rechtswirkung, Budgets und Limits, Protokollierungs- und Auskunftspflichten sowie Service- und Support-Level.
KI-Agenten handeln ausschließlich im Namen und für Rechnung des Nutzers, der für alle über den Agenten abgegebenen Erklärungen und ausgelösten Handlungen wie für eigene Handlungen einsteht.
Die Nutzung von Agenten für die nach § 5 untersagten Zwecke ist ausgeschlossen; der Anbieter kann Agenten bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken unverzüglich deaktivieren.
Eine über § 12 hinausgehende Zusicherung (z. B. Ergebnis-, Umsatz- oder Eignungsgarantie) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Für Agenten mit eigener Vertragsschlusskompetenz ist eine ausdrückliche, schriftliche Freigabe des Anbieters erforderlich.
Für Änderungen dieses Annexes gilt § 18 der AGB. Der Annex endet mit der Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrags.
Bei der Registrierung und beim Abschluss kostenpflichtiger Leistungen wird auf die jeweils maßgebliche Fassung ausdrücklich hingewiesen. Die gültige Fassung ist unter /agb/ki mit Versionsstand abrufbar.
Dieser Text ist ein sorgfältig strukturierter Entwurf und keine Rechtsberatung. Vor dem kommerziellen Betrieb muss ein Rechtsanwalt (IT-/Vertragsrecht) ihn prüfen und die mit [ ] markierten Angaben ergänzen.